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KJK: Kinder- und jugendfreunlicher Kanuverein – Das Zertifikat der Kanujugend

Auf der Jugendvollversammlung 2025 in Eckernförde (Schleswig-Holstein) wurde beschlossen, dass im Deutschen Kanu-Verband das Zertifikat „Kinder- und jugenfreundlicher Kanuverein“, kurz „KJK“ eingeführt wird. Dabei wurden die Grundvoraussetzungen beschlossen, welche Kritieren für die Erlangung benötigt werden und wie die groben Prozessschritte aussehen. In den nächsten Monaten in 2025 soll nun für die einzelnen Landeskanujugenden geklärt werden, in wie fern sie in den Prozess eingebunden werden wollen oder dies durch die deutsche Kanujugend durchgeführ wird.

Übersicht der wichtigsten Fakten

  • Jeder Verein, welcher via Mitgliedschaft in einem Landeskanuverband auch Mitglied im Deutschen Kanu-Verband ist, kann den Antrag stellen
  • Es gibt einen Katalog aus Mindestvoraussetzungen und Zusatzvoraussetzungen, die von einem antragsstellenden Verein
  • Der Antrag muss entweder an den zugehörigen Landeskanuverband oder an die Geschäfttsstelle des deutschen Kanu-Verbandes gestellt werden
  • Das Zertifikat gilt, bei erfolgreicher Prüfung, ab dem Tag der Ausstellung bis zum jeweiligen Jahresende und dann für drei weitere Jahre

Voraussetzungen

Um das Zertifikat zu erlangen, müssen diverse Mindestvoraussetzungen nachgewiesen werden.

Mindestvoraussetzungen

  1. Jugendordnung
    1. der Verein muss eine Jugendordnung haben
    2. die Jugendordnung muss den Anforderungen des Deutschen Kanu-Verbandes entsprechen1
    3. mindestens ein(e) von der Jugend gewählte Vertreterin/Vertreter muss im Gesamtvorstand des Vereins vertreten sein – Nachweis durch Auszug aus der Satzung des Vereins
  2. Existenter Jugendvorstand
    1. mindestens eine Person im (erweiterten) Jugendvorstand ist unter 27
  3. Vorliegendes Kinder- und Jugendschutzkonzept
    1. Im Verein muss ein im Vereinsvorstand beschlossenes Kinder- und Jugendschutzkonzept existieren
  4. Zertifizierte Übungsleiter/Jugendleiter/Trainer
    1. mindestens eine gültige Jugendleiterlizenz/Übungsleiter C- Breitensportlizenz bzw. Trainer C-Lizenz Kanufreizeitsport oder eine entsprechende andere Qualifikation muss nachgewiesen werden.
    2. im Verein muss es mindestens eine Person geben, welche die Vereinsjugend (mit) betreut/trainiert, über solch eine Lizenz verfügen.
  5. Kinder- bzw. jugendgerechtes Material
    1. Paddelausrüstung für Kinder und Jugendliche wie Helme, Paddel, Schwimmwesten in kind- und jugendgerechten Größen und in angemessener Anzahl
    2. Bastelmaterial, Spiele, … (insbesondere für das Winterhalbjahr)
  6. Kind- und jugendgerechte Ausbildung im Umfeld des Kanusports, z.B.
    1. regelmäßiges Spiel- bzw. Trainingsangebot, mindestens alle zwei Wochen
    2. Angebote zur Ablegung des Schwimmabzeichens, Paddeltechnik, Umweltschulung, Sicherheitstrainings, Angebote zu Übungsleiter (-helfer) Ausbildungen anderer Institutionen, …
  7. Aktivitäten mit Kindern und Jugendlichen auch außerhalb des Kanusports
    1. mindestens vier Vereinsjugendaktivitäten im Jahr (neben der aktiven Trainingszeit im Boot)
    2. z.B. Bastelaktivitäten, Kletterhalle, Zeltlager, Nachtwanderung, Schlittschuhlaufen, Rallyes, Kochen, …
  8. Durchführung von Jugendfahrten bzw. Vereinsfahrten, an denen auch Kinder und Jugendliche teilnehmen können
    1. mindestens alle zwei bis drei Jahre Durchführung von größeren Jugendfahrten (circa eine Woche)
    2. mehrere kleinere Vereinsfahrten mit Kindern und Jugendlichen im Jahr (Wochenenden)
  9. Gestaffelte Aufstellung der aktuellen Mitgliederzahlen im Jugendbereich
    1. Nach Geschlecht
    2. Altersstrukturen
      1. U14
      2. 15-18
      3. 19-26

Nachträgliche Anforderungen
9. Darstellung des Zertifikats auf der Vereinswebseite

  • spätestens drei Monate nach Erhalt des Zertifikates ist eine sichtbare Darstellung des Zertifizierungslogos mit Link auf die Webseite der Kanujugend auf der Vereinswebseite und ggf. in den sozialen Medien notwendig. Bei Verlängerung des Zertifikates gilt dies bei Antragstellung.

Zusatzvoraussetzungen

Zusätzlich zu den Mindestvoraussetzungen gibt es „Zusatzanforderungen“. Hier kann der antragsstellende Verein aus verschiedensten Punkten aus einer Liste Punkte sammeln. Es müssen mindestens 9 Punkte erreicht werden. Erst wenn diese Zusatzvoraussetzungen ebenfalls ausreichend erfüllt sind, kann das Zertifikat erteilt werden.

# Anforderung Punkte
Z1 Aktives Junior-Team im Verein 3
Z2 Jugendgerechter Mitgliedsbeitrag 3
Z3 Einrichtungen für Kinder/Jugendliche (Spielecke, Spielplatz, Jugendraum) 3
Z4 Willkommenskultur (spezielle Informationen bei Neumitgliedern u18) 3
Z5 Infrastruktur für Kinder/Jugend (Ausschilderung, Fahrradständer, Spinde) 3
Z6 Schnupperangebote speziell für Kinder/Jugendliche 3
Z7 Aktive Schulkooperation existent 3
Z8 Bewerbung/Durchführung/Teilnahme an Präventionsmaßnahmen (Anti-Doping, Gewalt im Sport, …) 3
Z9 Spezielle Positionen im Verein eingeführt (Präventionsbeauftragter, Kinderschutzbeauftragter,…) 3
Z10 Eigener Bereich auf der Vereinswebseite, auf dem die Jugend präsentiert wird; Social Media-Angebote speziell für die Jugend (spezielle Posts, eigene Kanäle,…) 3
Z11 Bereitstellung von Leihmaterial für die Jugend (Neoprenanzüge, Paddeljacken,…) 2
Z12 Eigener Aushangbereich im Verein für die Jugend 2
Z13 Elternabende durchgeführt (z.B. 1x/Jahr) 2

Nachweise

Für einige der Voraussetzungen brauchen wir gewisse Nachweise, die mit der Antragsstellung mit eingereicht werden müssen. Nachweise können z.B. in Form von Fotos, Aushängen/Einladungen im PDF-Format, Verträgen, Listen, Webseiten-Links, etc. erfolgen. Bei den Nachweisen soll jeils die Nummer als Verweis mit angegeben werden.

Beispiele

Voraussetzung Nachweis (Beipiele)
Jugendordnung liegt vor Link zu Webseite ODER Jugendordnung als Anhang im PDF-Format
Aktives Junior-Team im Verein Link zu Webseite mit Infos zum J-Team ODER Bericht/Ausgang als Anhang im PDF-Format, der circa aus dem letzten Jahr existiert
Schnupperangebote speziell für Kinder/Jugendliche Link zu Webseite mit zukünftigen oder vergangenen Angeboten oder Berichten ODER Berichte/Ausgänge als Anhang im PDF-Format
Kind- und jugendgerechte Ausbildung im Umfeld des Kanusports (Auszüge aus) Programmen/Inhalten vergangener Ausbildungen via PDF-Format ODER Link zu Webseite
Kinder- und jugendgerechtes Material Aufstellung des Materials in einer Liste UND Fotos des Materials

Kinder- und Jugendschutzkonzept

Die genauen Inhalte eines Kinder- und Jugendschutzkonzeptes sind mit Stand März 2025 noch in der Abstimmung. Die Orientierung erfolgt jedoch voraussichtlich an (Teilen) der Empfehlungen des „Arbeitsstab der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs“ der Bundesregierung.

Die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) ist das Amt der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen und deren Angehörigen, für Expert:innen aus Praxis und Wissenschaft sowie für alle Menschen in Politik und Gesellschaft, die sich gegen sexuelle Gewalt engagieren.

Inhalte

  1. Leitbild
  2. Verhaltenskodex und Selbstverpflichtungserklärung
  3. Fortbildungen
  4. Personalverantwortung
  5. Partizipation von Kindern und Jugendlichen
  6. Präventionsangebote
  7. Beschwerdeverfahren
  8. Notfallplan
  9. Kooperation mit Fachleuten

Quelle: https://beauftragte-missbrauch.de/themen/schutz-und-praevention/schutzkonzepte

Die Schutzkonzepte können in vielen Fällen mit Unterstützung durch lokale Beratungsstellen auf Landes- oder Regionalebene erstellt werden.

Links

Beantragung

Eine Beantragung ist mit Stand März 2025 noch nicht möglich. In einigen Fällen wird die Beantragung durch den jeweiligen Landeskanuverband erfolgen, in dem der antragsstellende Kanuverein Mitglied ist. In anderen Fällen erfolgt die Beantragung direkt über die Geschäftsstelle des Deutschen Kanu-Verbandes. Genauere Informationen werden noch ausgearbeitet.

Prüfung

Die Prüfung des Zertifikats erfolgt entweder durch den Mitarbeiter der Jugendgeschäftsstelle des DKV oder, sofern der jeweilige Landeskanuverband die Prüfung selbst durchführen möchte, durch die Vertretung im Landeskanuverband. Bei kritischen Punkten, wo ggf. unklar ist, ob die Voraussetzungen wirklich erreicht wurden, werden bei Einreichung der Unterlagen beim DKV die Unterlagen durch den Kanujugend-Vorstand erneut geprüft und eine Entscheidung gefällt, ob die Kriterien erfüllt wurden oder nicht, oder ob ggf. Nacharbeiten nötig sind (z.B. Nachweise fehlten, waren unklar, dunkle/schlecht aufgelöste Fotos etc.).

Zertifikat-Verlängerung

Für eine Verlängerung des Zertifikates müssen teilweise Unterlagen erneut eingereicht werden:

• Satzung/Jugendordnung: Falls Veränderungen
• Jugendvorstand: falls Veränderungen
• Neuerungen/Änderungen beim Material für Kinder- und Jugendliche
• Durchgeführte Jugendmaßnahmen im letzten Jahr
• Planung für das aktuelle/kommende Jahr
• Aktuelle Zusammenstellung Jugendvorstand
• Eventuelle Änderungen bei den Zusatzanforderungen

Unterstützung vor Antragsstellung

Die Geschäftstelle des DKV, als auch, sofern vom jeweiligen Landeskanuverband angeboten, unterstützen gerne im Vorfeld der Antragsstellung bei der Erstellung der Unterlagen und bei Fragen.

FAQ – Häufige Fragen

  • Kann ich das Zertifikat bereits beantragen?
    • Eine Beantragung ist mit Stand März 2025 noch nicht möglich. Bis Sommer 2025 wird voraussichtlich eine Beantragung in den ersten Fällen möglich sein.
  • Mein Verein hat bereits das „KIK-Zertifikat“ aus NRW. Ist dieses weiterhin gültig?
    • Mit Stand März 2025 ist das „KIK-Zertifikat“ aus NRW komplett unabhängig zum KJK zu sehen. Ob ggf. zukünftig eine Art „Zusammenlegung“ erfolgt ist noch offen. Im Zweifel sollte sich hierzu an die Geschäftsstelle des Landeskanuverandes NRW gewandt werden.
  • Was passiert, wenn bei der Prüfung meines Antrags ein Punkt nicht anerkannt wird?
    • Je nachdem um welchen Punkt es genau geht sind Nacharbeiten, bzw. zusätzlich eingereichte Unterlagen durchaus möglich. Dies hängt jedoch immer vom Einzelfall ab und wird auch so geprüft. Beispiel: Wenn es keinen von der Vereinsjugend gewählten Jugendverteter „automatisch“ im Vereinsvorstand gibt, so kann dieser Punkt entsprechend nur durch eine entsprechende Satzungsveränderung des Vereins erfüllt werden. Ist auf einem Fotos des Vereinsmaterials nicht ausreichend gut erkennbar, dass es sich bei Kinder-Spritzdecken um Spritzdecken mit geringer Bundweite (Hüfte) handelt, kann ein Foto nachgereicht werden, in dem dies besser erkennbar wird.
  • Wird das eingereichte Kinder- und Jugendschutzkonzept inhaltlich geprüft?
    • In wie fern ein eingereichtes Kinder- und Jugendschutzkonzept auch inhaltlich geprüft wird und welche konkreten Kriterien hierfür erfüllt werden müssten, ist mit Stand März 2025 noch nicht geklärt. Informationen hierzu folgen.